Aus Respekt vor Mensch und Tier
Unsere grünen Erfolge im Tierschutz
Wir Grüne setzen uns für ein gutes Leben für Mensch und Tier ein. Und dabei denken wir Tierschutz, Gesundheit und die Zukunft von Umwelt und Klima zusammen. Denn die industrielle Fleisch- und Tierproduktion stellt eine große ethische und ökologische Herausforderung dar. Sie schadet nicht nur Umwelt und Klima, sondern verstärkt auch globale Ungerechtigkeiten und verursacht gefährliche Krankheiten und Pandemien.
Wir stehen für einen zukunftsorientierten Umbau von Landwirtschaft und Ernährung. Für gutes, gesundes, nachhaltiges und leistbares Essen, das mit weniger tierischen Produkten auskommt.
Die größten Probleme entstehen dort, wo aus Tieren Profit geschlagen wird – ohne Rücksicht auf das Tierwohl. Denn dort müssen Schweine, Kühe und Geflügel in stark beengten Ställen leben und schmerzvolle Eingriffe erleiden. Ein gutes Leben ist für Tiere in konventioneller Haltung nicht möglich. Daher brauchen wir grundlegende Veränderungen.
Lebensmittelsicherheit und Ernährungssouveränität sind uns besonders wichtig. Dafür fördern wir die biologische Landwirtschaft und eine artgerechte Haltung von Tieren. Gleichzeitig schaffen wir deutlich verbesserte gesetzliche Mindeststandards für Nutztiere in allen Ställen.
Österreich hat sich einen verbesserten Tierschutz als Ziel gesetzt. Für uns ist das eine entscheidende Zukunftsfrage. Wir Grüne setzen uns für eine Politik ein, die Tierwohl steigert und Leid verhindert. Für mehr pflanzenbasierte Ernährung, die gesund ist und schmeckt. Für eine Landwirtschaft, die sich an Nachhaltigkeit, Klimagerechtigkeit und am Prinzip der Kreislaufwirtschaft orientiert.
Für eine artgerechte und kundige Tierhaltung. Bei Nutztieren und bei Haustieren, die unser Leben bereichern – und das bestmögliche Leben und unseren Respekt verdient haben.
Hier findest du eine Übersicht darüber, was wir in den vergangenen Jahren erreicht haben. Für eine Gesellschaft, die das Wohl von Mensch und Tier achtet.
Das Ende des Kükentötens
Wir haben das sinnlose Töten von lebensfähigen Küken gesetzlich verboten. Die Tötung ist nur noch für den Einsatz als Futterküken erlaubt; die Aufzucht von Junghähnen soll verstärkt werden.
Unser nächstes Ziel: Wir wollen eine Förderung von Zweinutzungsrassen, wodurch das Problem von „ungebrauchten“ Küken gar nicht erst entste- hen kann.
Eine starke Stimme für Tiere
Wir haben die Absetzbarkeit von Spenden für Tierschutzorganisationen gesetzlich verankert. Die Rechte von Tierschutz-Ombudspersonen haben wir erweitert auf Verfahren nach dem Tiertransportgesetz.
Unser nächstes Ziel: Auch Tierschutzorganisatio- nen sollen künftig Parteistellung, also gesetzlich le- gitimierte Mitsprache, in Gerichtsverfahren haben.
Aus für Vollspaltenböden in der Schweinehaltung
Wir haben uns gegen alle Widerstände durchgesetzt: Das Ende von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung ist fix! Viele Schritte dorthin haben wir bereits erreicht:
- Seit 2023 gelten höhere Mindeststandards für neue oder umgebaute Ställe – mit strukturierten Buchten, bis zu 20 % mehr Platz, mehr Beschäftigungsmaterial und Klimatisierung.
- Wir machen Investitionen in mehr Tierwohl attraktiv: In öffentlichen Einrichtungen kommt schrittweise kein Schweinefleisch aus Vollspaltenhaltung mehr auf den Tisch.
- Für alle weiteren Regelungen gilt: Zurück an den Start. Der Verfassungsgerichtshof fordert eine kürzere Übergangsfrist für das Aus von Vollspalten- böden – und wir finden das richtig!
Unser nächstes Ziel: Wir setzen uns für ein zehn Jahre früheres Aus von Vollspaltenböden im Jahr 2030 ein. Und wir machen uns stark, dass alle Schweine frische Luft, genug Platz und frisches Stroh bekommen.
Tiertransporte und Rinderhaltung
Auch die Lebensbedingungen für Kühe konnten wir durch eine Reihe von neuen Gesetzen verbessern:
- Die permanente Anbindehaltung von Rindern ist ab 2030 verboten.
- Seit 2023 sind Transporte zur Schlachtung und Mast in Drittstaaten, die auch keine EU-Beitrittskandidaten sind, verboten.
- Für den Transport zur Zucht wurden die Voraussetzungen empfindlich verschärft.
- Seit 2023 dürfen Kälber und andere Jungtiere erst ab einem Alter von drei Wochen transportiert werden.
Unser nächstes Ziel: Wir kämpfen für deutlich strengere Regeln: Mindesttransportalter acht Wochen, maximale Transportdauer acht Stunden, Verbot von Exporten in Drittstaaten. Und für ein Verbot des Vollspaltenbodens in der Mastrinderhaltung.
Pflanzliche Ernährung stärken
Wir setzen Anreize für die Änderung der Ernährungsgewohnheiten und erleichtern die vegane und vegetarische Ernährung.
- Neue Ernährungsempfehlungen mit einer deutlichen Reduktion tierischer Produkte
- Erstmals vegetarische Ernährungsempfehlungen und FAQs/Empfehlungen zur veganen Ernährung
- Einführung der vegan-vegetarischen Kochlehre („vegetarische Kulinarik“)
Unser nächstes Ziel: Das Recht auf pflanzliche Ernäh- rung in allen öffentlichen Einrichtungen umsetzen und die Ungleichbehandlung von tierischen und pflanzli- chen Produkten bei der Besteuerung abschaffen.
Alternative zu Tierversuchen
Es gibt doppelt so viel Geld für die Erforschung alter- nativer Methoden und einen jährlichen Staatspreis für die Forschung zur Reduktion von Tierversuchen.
Ein gutes Leben für Hunde und Katzen
- Das Qualzuchtverbot wird endlich wirksam umgesetzt. Mit einer wissenschaftlichen Kommission schaffen wir erstmals klare Regelungen für den Vollzug. Zuchtprogramme werden in Zukunft von dieser Kommission geprüft. Stark von Qualzucht belastete Rassen können für die Zucht verboten werden.
- Halter:innen von Hunden und einigen Arten von Wildtieren (Reptilien, Amphibien) benötigen in Zukunft einen Sachkundenachweis. Neue Hundehalter:innen müssen auch eine Praxiseinheit mit ihrem Hund absolvieren.
- Die Einfuhr von Welpen ist seit September 2022 erst ab einem Mindestalter von 15 Wochen erlaubt. So können illegale Welpenhändler:innen leichter erkannt und gesetzlich verfolgt werden.
Unser nächstes Ziel: Auch Katzen sollen in Zukunft von der Chip- und Registrierungspflicht erfasst werden, damit verbesserte Zucht und Haltungsbedingungen sichergestellt werden können.
Herkunftskennzeichnung für tierische Produkte
Damit alle Menschen wissen, was auf ihren Teller kommt, haben wir eine Herkunftskennzeichnung für Produkte tierischen Ursprungs durchgesetzt. Sie gilt heute in allen Kantinen, Krankenhäusern, Schulen und anderen Großküchen der Gemein- schaftsverpflegung. So ist klar, woher die tierischen Zutaten kommen: Fleisch genauso wie alle Milch- und Eierprodukte (z.B. Joghurt, Rahm, Trockenei).
Unser nächstes Ziel: Genauso wie in der Gemein- schaftsverpflegung wollen wir die volle Trans- parenz auf dem Teller auch in der gesamten Gastronomie. Außerdem sollen auch die Haltungs- bedingungen der Tiere verpflichtend gekenn- zeichnet werden – damit wir alle Informationen über unser Essen erhalten und uns bewusst für mehr Tierwohl entscheiden können.