Rinder
Leider wird der Großteil der zwei Millionen heimischen Rinder dauerhaft im Stall gehalten. Der Bioanteil in der Mast sowie der Milchbetriebe betrug 2017 jeweils etwa 20%. Die restlichen Tiere werden konventionell gehalten, das bedeutet für diese Rinder:
1.) Milchkühe und ihre Kälber
Durch die Zucht von Hochleistungsrassen konnte in den letzten Jahrzehnten die Milchleistung einer durchschnittlichen Kuh von einst 1.500 Liter auf über 6.000 Liter pro Jahr erhöht werden. Ohne Zweifel ist diese Entwicklung eine ausbeuterische Art, mit Tieren umzugehen. Diese auf Höchstleistung gezüchteten Kühe sind bereits nach wenigen Jahren körperlich dermaßen ausgelaugt, dass sie zirka fünfjährig zur Schlachtung freigegeben werden, da ihre Milchleistung ab diesem Zeitpunkt abnimmt. Gesunde Rinder können bis zu 20 Jahre alt werden.
Kühe sind erwiesenermaßen sehr soziale Tiere innerhalb ihrer Gemeinschaft, vor allem Kuh und Kalb entwickelt eine sehr enge Verbindung zueinander. Bekommt es die Chance, bleibt ein Kalb bis zu einem Jahr eng an der Seite seiner Mutter und oft ein Leben lang im engen Familienverband. Leider ist den Kühen in der Milchindustrie kein Mutterglück erlaubt. Nach einer Tragezeit von neun Monaten wird den Milchkühen meist schon wenige Stunden bis Tage nach der Geburt ihr Kalb entrissen. Das Klagen der Kühe um ihre Kälber dauert oft Tage. Von nun an wird die Kuh mehrmals täglich gemolken und nach kurzer Zeit wieder künstlich besamt, das industrialisierte Procedere beginnt von vorne. Die Kälber werden unterdessen in der Regel isoliert, in sogenannten Iglus untergebracht. Zwei Monate lang dürfen Kälber in diesen keineswegs artgerechten Einzelbuchten gehalten werden.
2.) Männliche Kälber – Abfall der Milchindustrie
Um ununterbrochen Milch geben zu können, müssen Kühe jährlich kalben. Die weiblichen Kälber werden oft ebenfalls zu Milchkühen. Da es für männlichen Kälber in Österreich oft keine Verwendung gibt, werden sie jährlich zu abertausenden außer Landes gebracht. Zum Zeitpunkt des Tiertransports sind sie zwischen zwei und acht Wochen alt. In diesem Alter sind Kälber noch Säuglinge und können weder Heu fressen noch aus Gefäßen Wasser trinken. LKWs mit Tränksystemen, die für Kälber geeignet sind, gibt es nicht. Das bedeutet, dass die wenigen Wochen alten Kälber während des Tiertransports nicht nur größte Ängste und Stress durchleiden müssen, sondern auch Durst und Hunger ausgesetzt sind. Dass die Tiere während der kompletten Transportzeit, die oft über 16 Stunden dauert, überhaupt nicht versorgt werden können, widerspricht der EU-Tiertransportverordnung und muss sofort unterbunden werden.
3.) Mastrinder
Ab einem Körpergewicht von 200 kg und einem Alter von vier Monaten werden die zur Mast vorgesehenen Kälber an Mastanlagen verkauft. Ab diesem Zeitpunkt leben die Mastrinder 12 Monate lang auf artwidrigen Betonvollspaltenboden, bis sie ihr Schlachtgewicht erreicht haben.
4.) Die Enthornung
Eine Kuh mit Hörnern – mittlerweile eine Rarität in Österreich. Über 80% der heimischen Rinder werden wenige Tage nach ihrer Geburt enthornt. Dabei können die Hörner von Kühen oder Ziegen jedoch nicht mit menschlichen, gefühllosen Fingernägeln verglichen werden. Sie sind stark durchblutet und von empfindlichen Nervenzellen durchzogen. Die Funktion von Hörnern ist vielfältig: Sie dienen der Konfliktvermeidung innerhalb der Herde und helfen den benötigten Individualbereich erkennbar anzuzeigen. Auch für den Stoffwechsel werden sie benötigt. Während des Wiederkauens erwärmen sich die Hörner spürbar und wirken als wichtiges Stau- und Ableitungsorgan für Gase, die sich während des Wiederkauens im Verdauungstrakt bilden.
Möglichst viele Tiere sollen auf möglichst kleinem Raum miteinander leben. Können die Tiere einander nicht genügend ausweichen, kommt es vermehrt zu Rangkämpfen und die Hörner kommen zum Einsatz. Wie so oft in der industriellen Tierhaltung wurden also die Tiere an rentable Haltungssysteme angepasst anstatt die Haltungssysteme an die Bedürfnisse der Tiere, die in ihnen leben müssen.
5.) Die Anbindehaltung
Eine Vielzahl der österreichischen Rinder wird in der sogenannten Anbindehaltung in Ketten gelegt, und kann sich aufgrund der extrem kurzen Kette weder umdrehen noch mit Artgenossen kommunizieren. 275 Tage im Jahr dürfen Rinder ununterbrochen auf diese tierschutzwidrige Art gehalten werden. Eine Novelle des Tierschutzgesetzes 2017 hat die zahlreichen Ausnahmen vom Verbot der ständigen Anbindehaltung neu definiert und zu einer massiven und inakzeptablen Verschlechterung der Situation geführt.
Aus den geschilderten Umständen zeigen einige offensichtliche Missstände auf, die aus Tierschutzsicht absolut unerträglich sind.
Wir fordern daher folgende Tierschutzmaßnahmen in Zusammenhang mit österreichischer Rinderhaltung:
- Ein ohne jegliche Ausnahmen umgesetztes Verbot der Anbindehaltung von Rindern. Betriebe, die nicht über genügend Fläche verfügen, um den Tieren ein artkonformes Minimum an Bewegungsfreiheit bieten zu können, sollen entweder unter Förderung durch Land/Bund auf ein tierschutzgerechtes Haltungssystem umstellen (Laufstall) oder keine Tiere halten dürfen. Wer durch Tiere sein Geld verdient, muss verpflichtet sein, ihnen ein Leben ohne offensichtliches Leid zu gewährleisten.
- Jeder Stall muss mindestens zur Hälfte planbefestigt, also ohne Spaltenboden, gestaltet sein.
- Ein eingestreuter Liegeplatz muss für jedes Tier gewährleistet sein.
- Jeder Betrieb muss die Möglichkeit schaffen, den Tieren Zugang ins Freie zu gewähren (mindestens Stallbereich ohne Dach).
- Öffentliche Förderung für jene all jene Landwirtschaftsbetriebe, die ihre Haltungssysteme im Sinne des Tierschutzes und der Ökologie verbessern. Information sicherstellen.
- Nein zur grundsätzlichen Enthornung: Haltungssysteme müssen den Tieren angepasst werden, und nicht umgekehrt.