Tierschutzkontrollen
1) Kontrolle im Stall
Aktuell gibt es in Österreich weit über hunderttausend landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe (Statistik Austria). Ob diese Betriebe den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechen, kontrolliert der Amtstierarzt beziehungsweise die Amtstierärztin. Gesetzlich geregelt ist, dass die Kontrolle jährlich in mindestens zwei Prozent der österreichischen Ställe durchgeführt werden muss. Das bedeutet, dass ein Tierhaltungsbetrieb statistisch alle fünfzig Jahre auf Tierschutzkonformität geprüft wird. Dieser Umstand ist auch dafür verantwortlich, dass regelmäßig entsetzliche Bilder aus Tierhaltungsbetrieben durch Tierschutzvereine ans Tageslicht kommen.
Unserer Überzeugung nach sind Amtstierärzte und Amtstierärztinnen in vielen Bezirken Österreichs unterbesetzt. Um zeitsparend arbeiten zu können, kündigen sie sich meist bei Betrieben an, ehe sie zur Kontrolle erscheinen. Zu groß ist die Gefahr, vor verschlossenen Türen zu stehen.
Hier wird ein deutlicher systemischer Missstand offenkundig. Landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe haben in Österreich aller Wahrscheinlichkeit nach mit keinen unangekündigten Kontrollen zu rechnen. Wir Grüne halten diese Situation für unerträglich.
Daher sind wir der Überzeugung, dass es die Errichtung eines fachkundigen Gremiums braucht, dessen einzige Aufgabe es ist, unangekündigte Tierschutzkontrollen in Tierhaltungsbetrieben durchzuführen. Zielführend wäre eine Tierschutzkontrollgruppe pro Bundesland, dessen personelle und finanzielle Ressourcen an die Zahl der Betriebe im jeweiligen Land angepasst sind. Amtstierärztinnen und –ärzte würden in ihrer Arbeit massiv unterstützt und entlastet sowie Tierschützerinnen nicht mehr veranlasst, diesen Part zu übernehmen.
Wir fordern die Institutionalisierung einer fachkundigen Tierschutzkontrollgruppe, deren Aufgabe und Ziel es ist, durch unangekündigte und regelmäßige Kontrollen Missstände in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben aufzudecken und zu beseitigen.
2) Kontrolle im Schlachtbetrieb
In den vergangen Jahren wurden durch umfangreiche Recherchen von Tierschützerinnen und Tierschützern immer wieder schreckliche Situationen in österreichischen Schlachtbetrieben dokumentiert. Allein im Jahr 2015 kam es dadurch zu 20 Anzeigen gegen Schlachthofbetreiber. In Österreich werden jährlich rund 80 Millionen Tiere in Schlachthöfen getötet. Die Arbeit erfolgt im Akkord, denn Zeit ist Geld. Nicht selten findet man im Supermarkt ein Kilo Fleisch, das weniger kostet als ein Kilo Äpfel. Der Preis für Fleisch ist bei einem Niedrigstand angekommen, der nicht mehr zu unterbieten ist. Dabei wird anscheinend vergessen, dass diesem Produkt der Tod eines Lebewesens zugrunde liegt. Es unterscheidet sich dadurch von allen anderen Lebensmitteln und muss deshalb endlich in jedem Supermarkt und Diskonter verpflichtend jenen Preis haben, der gewährleistet, dass Tiere für die Fleischproduktion ein Leben führen können, das seinen Namen verdient. Dies schließt auch die Art des Sterbens mit ein.
Der Schlachtvorgang gehört zu den heikelsten Kapiteln im Bereich des Tierschutzes. Im konventionellen Betrieb geschehen Betäubung und Schlachtung im Sekundentakt, tausende Tiere werden täglich geschlachtet. Weil alles sehr schnell gehen soll, kommt es regelmäßig zu grausamen Szenen, die von Tierschützern dokumentiert und veröffentlicht werden.
Wenn es um die Schlachtung geht, muss gesichert sein, dass jeder Vorgang geregelt und nach Plan abläuft. In den letzten Stunden und Minuten seines Lebens müssen alle Qualen, die einem Tier irgendwie erspart bleiben können, unbedingt verhindert werden. Es ist das Mindeste, eine ethische Selbstverständlichkeit, den Sterbeprozess der Tiere so angst- und schmerzfrei wie möglich zu gestalten.
Doch die aktuelle Praxis spricht eine andere Sprache. Wir Grüne halten diesen Umstand für unerträglich. Es muss eine kontinuierliche, lückenlose und äußerst strenge Kontrolle österreichischer Schlachtbetriebe gewährleistet sein.
Um dies zu ermöglichen, sind folgende Punkte unumgänglich:
- Videoüberwachung in allen ständigen und temporären Schlachtbetrieben! Dies bietet den Amtstierärztinnen und Amtstierärzten die Möglichkeit die Betriebe zu kontrollieren, ohne anwesend sein zu müssen.
- Massive Aufstockung des Budgets für das Kontrollwesen in jenem Umfang, der benötigt wird, um die zuständigen Behörden mit der Zahl an benötigtem Personal ausstatten zu können.
- Auf EU-Ebene: Die Bundesregierung muss sich intensiv dafür einsetzen, dass die geltende Schlachtverordnung (EG 1099/2009) stark verschärft wird.
- Unumgänglich für mehr Tierschutz im Schlachtbetrieb ist ein angemessener Preis für Fleisch und Wurstprodukte.