Tiertransporte
Regelmäßig protestieren Tierschutzorganisationen europaweit gegen die skandalösen und allzu grauenhaften Transportbedingungen abertausender Tiere quer durch Europa und weit über europäische Grenzen hinaus. Die tierschutzrelevanten Verstöße im Zuge von Tiertransporten sind mannigfaltig: unerträgliche Hitzeentwicklung, kein Zugang zu Wasser, schwerwiegende Verletzungen, viel zu hohe Besatzdichten und so weiter. Die Tiere sind panisch, sie haben Angst, sie haben Durst. Oft über Tage hinweg. Denn Landstreckentiertransporte in Drittländer sind gängige Praxis. Von Europa fahren die Transporter bis in die Türkei, nach Kasachstan und bis in den Libanon. Dabei stehen die Tiere während der Grenzkontrollen meist Stunden lang, ob bei klirrender Kälte und sengender Hitze. Auch während der gesetzlichen Ruhezeiten der Fahrer sind die Tiere im Transporter gefangen.
Seit über zehn Jahren existiert die europäische Tierschutz-Tiertransportverordnung 1/2005. Was Insider regelmäßig anprangern ist, dass diese Verordnung nicht nur gravierende Lücken aufweist und teilweise ganz klar nicht mit Tierschutz vereinbar ist (z.B.: erlaubte maximale Besatzdichte von 235kg Schwein pro Quadratmeter), sondern die Transporte selbst viel zu selten auf Einhaltung der bestehenden Vorgaben der Verordnung überprüft werden.
Für uns Grüne ist eindeutig, dass die Praktiken der kontinuierlich zunehmenden Tiertransporte eine institutionalisierte Form von Tierquälerei darstellen und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden müssen. Die Europäische Kommission hat die Pflicht, leidensfähige Lebewesen als solche anzuerkennen und ihre Bedürfnisse wichtiger zu nehmen als das Interesse an skrupelloser Profitmaximierung einzelner Wirtschaftssektoren.
Daher fordern wir:
- Eine Überarbeitung der bestehenden EU Tierschutz-Tiertransportverordnung mit dem Fokus auf deutlich strengere, klarer formuliertere und detaillierte Tierschutzbestimmungen.
- Eine maximale Transportzeit von zur Schlachtung bestimmten Tieren von acht Stunden.
Ein allgemeines Verbot des Transports von Schlachttieren über die europäische Außengrenze hinaus.
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Ein verpflichtender Erfolgsnachweis des Herdenaufbaues zur Milchversorgung in Drittstaaten als Vorbedingung für jeden weiteren Export von Zuchtrindern.
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Eine maximale Abfertigungsdauer an Grenzen von zwei Stunden und die Schaffung von ordnungsgemäßen Unterbringungsmöglichkeiten der Tiere falls Wartezeiten über diese Dauer hinaus gegeben sind sowie für Notfälle (um kranke Tiere dem Weitertransport nicht aussetzen zu müssen).
- Eine massive Intensivierung der Kontrollen auf Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung.
- Keine Erlaubnis von Tiertransporten in Drittstaaten solange die EU-Tierschutzbestimmungen nicht wirksam über die EU-Grenzen hinaus überwacht werden können.
- Ein Transportverbot von noch nicht entwöhnten Jungtieren über acht Stunden.
- Eine konsequente, strenge und detaillierte Plausibilitätsprüfung auf Einhaltung der Tierschutzbestimmungen bei Ansuchen auf Transportgenehmigungen.